Bärenherz hero

Direkte Hilfe, unbürokratisch
und schnell.

Über Bärenherz Schweiz

Mission

Wir setzen uns für Menschen in akuter Not ein – dort, wo lebensnotwendige Unterstützung fehlt. Als unabhängiger Verein realisieren wir gezielt ausgewählte Hilfsprojekte, finanziert durch Spenden, Charity-Events und vor allem durch das persönliche Engagement unserer Mitglieder. Unser Handeln ist geprägt von Verantwortung, Transparenz und dem Wunsch, aus Mitgefühl wirksame Hilfe zu gestalten.

Philosophie

Wir glauben daran, dass echte Hilfe dort beginnt, wo sie wirklich gebraucht wird. Unsere Arbeit richtet sich auf das Wesentliche: Leben retten, lebenswerte Bedingungen schaffen und in unverschuldeten Notsituationen schnell und unbürokratisch zur Seite stehen. Wir sind geleitet durch Mitgefühl, Menschlichkeit und der Mut, hinzuschauen und zu handeln.

Die Philosophie unseres Vereins beruht auf drei Grundgedanken:

Hilfe zur Selbsthilfe

Bei Bärenherz steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es nicht, nur kurzfristig zu unterstützen, sondern gemeinsam mit den Menschen Wege aus der Not zu gestalten. Dort, wo wir helfen, wollen wir Strukturen stärken, Ressourcen aufbauen und die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensumstände schaffen.

Ehrenamtlich aus Überzeugung

Wir arbeiten ehrenamtlich und aus Überzeugung: Alles, was wir bewegen, machen wir mit viel Freude und Elan in unserer Freizeit, weil wir wissen, dass wir damit einen wertvollen Beitrag für Leben unter lebenswerten Bedingungen leisten können.

Keine unnötige Kosten

Wir vermeiden unnötige Kosten: Unsere administrativen Aufwendungen halten wir auf einem Minimum und finanzieren diese ausschliesslich durch einen Teil unserer Mitgliedbeiträge. Alle Spenden sowie die Einnahmen aus unseren Aktivitäten kommen zu 100% den Projekten zu Gute.

Vorstand

Aktuell setzt sich der Vorstand von Bärenherz Schweiz aus folgenden Personen zusammen:

  • Präsident Rainer Mück, Gründer und Vorstand, Mück Management Partners AG
  • Vizepräsident Andreas Wenzel, Inhaber und Geschäftsführer, IZMI It’s me – Mehr Freude durch Bewusstsein, sowie General Project Manager, Personal Sport Record
  • Vorstandsmitglied Dr. Andrea Degen, Co-Founder und CEO, Institute for Mental Health, sowie Research & Innovation Manager EUrelations AG
  • Vorstandsmitglied Markus T. Schweizer, Senior Partner, EY
  • Vorstandsmitglied Tom Luther, Managing Partner 7Cap Investments
Bärenherz Vorstand

Statuten

  1. Namen und Sitz
    Unter dem Namen «Bärenherz – Verein für humanitäre Hilfe» besteht ein Verein für humanitäre Hilfe im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Amden SG. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
  2. Zweck
    Der Verein bezweckt die Unterstützung von Menschen in Not sowie die Verbesserung der Lebensqualität von Bedürftigen.

    Es können einzelne Personen oder auch Institutionen vom Verein unterstützt werden.

    Dedizierte Projekte: Nebst dem allgemeinen Vereinszweck gibt es noch dedizierte Projekte, welche mit zweckgebundenen Mitteln finanziert werden. Dazu gehörten unter anderem Projekte des Vereins „Project Hope Germany e.V.“

    Der Verein verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Der Verein kann sich auch an Aktionen und Projekten beteiligen oder solche unterstützen, die durch andere Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung durchgeführt werden.

    Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
  3. Mittel
    Mittelzusicherung: Während der Aufbauphase bis Ende 2021 sichert Rainer Mück dem Verein zu, dass die in 2021 dem Verein zufliessenden Mitteln mindestens CHF 1‘000.- betragen. Das Vereinsvermögen ist nach den Grundsätzen einer sicheren Anlage zu verwalten. Aus dem Vereinsvermögen und dessen Erträgnissen dürfen keine Leistungen erbracht werden, die nicht dem Vereinszweck entsprechen. Ein Rückfall des Vereinsvermögens an die Mitglieder oder an aussenstehende Spender ist ausgeschlossen.

    Weitere Mitteleinkünfte werden aus Spenden und Zuwendungen aller Art von Dritten oder Mitgliedern generiert.

    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  4. Mitgliedschaft
    Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung das gleiche Stimmrecht.
    Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  5. Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft erlischt:
    • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
    • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person
  6. Austritt und Ausschluss
    Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.

    Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.

    Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
  7. Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind:
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand
  8. Die Mitgliederversammlung
    Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt.

    Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.

    Traktandierungsanträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens vier Wochen schriftlich an den Vorstand zu richten.

    Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens acht Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

    Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
    • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
    • Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
    • Genehmigung der Jahresrechnung
    • Entlastung des Vorstandes
    • Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes
    • Kennisnahme des Jahresbudgets
    • Kennisnahme des Tätigkeitsprogrammes
    • Beschlussfassung über weitere Geschäfte
    • Änderung der Statuten
    • Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern
    • Auflösung des Vereins und Verwendung des Liquidationserlöses
    Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl Mitglieder beschlussfähig.
    Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.

    Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten.

    Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
  9. Der Vorstand
    Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, einem Präsidenten und einem weiteren Mitglied.

    Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist möglich.

    Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
    Er erlässt Reglemente und kann Arbeitsgruppen einsetzen.

    Weitere Aufgaben und Kompetenzen:
    • Erstellung des Jahresbudgets
    • Sicherstellung der Spendenzuflüsse
    • Vergabe der Mittel über CHF 1‘000.00
    • Mindestens jährliche Sitzungen mit Protokoll
    Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, erhält aber Spesenvergütung.
  10. Zeichnungsberechtigung
    Der Vorstand legt die Zeichnungsberechtigung der Vorstandsmitglieder fest.
  11. Haftung
    Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
  12. Auflösung des Vereins
    Die Auflösung des Vereins kann mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Das Vereinsvermögen ist im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden. Ein Aktivenüberschuss fällt an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz mit gleichem oder ähnlichem Zweck.
  13. Inkrafttreten
    Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 02.07.2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.